DER BERATUNGSPROZESS

SCHRITT 1

VERTRAULICHE ERSTANFRAGE

Sie stellen über das Kontaktformular eine individuelle Anfrage.

Nach Eingang Ihrer Anfrage melde ich mich persönlich bei Ihnen.

In einem kurzen telefonischen Erstgespräch klären wir zunächst, ob Ihre Vermögenssituation und Ihre Zielsetzung grundsätzlich zu meiner Beratungsleistung passen.

Das Erstgespräch ist kostenfrei.

 

 

SCHRITT 2

QUALIFIZIERUNG & ERSTANALYSE

Im telefonischen Erstgespräch verschaffe ich mir anhand gezielter Fragen einen ersten Überblick über:

  • Ihre Vermögensgröße,

  • Ihre aktuelle Struktur,

  • Ihre wesentlichen Vermögenswerte,

  • Ihre internationale Situation,

  • Ihre Zielsetzung,

  • und den Beratungsbedarf.

Am Ende des Gesprächs erhalten Sie eine klare Einschätzung, ob eine individuelle Zusammenarbeit sinnvoll sein kann.

Wenn beide Seiten zu dem Ergebnis kommen, dass eine Zusammenarbeit sinnvoll ist, vereinbaren wir den persönlichen Beratungstermin.

 

 

SCHRITT 3

INDIVIDUELLES BERATUNGSHONORAR

Die Höhe des Honorars richtet sich nach dem Umfang und der Größe des zu strukturierenden Vermögens.

Für die strategische Beratung gilt grundsätzlich:

1,0 % DES ZU STRUKTURIERENDEN VERMÖGENS

entsprechend:

10.000 EUR JE 1 MIO. EUR

Das Honorar umfasst die vereinbarte strategische Beratung sowie – abhängig vom konkreten Mandatsumfang – die koordinierende Unterstützung bei der Umsetzung der vorgesehenen Struktur.

Gesetzliche Steuern, Gebühren, Gründungskosten, Bankgebühren, Mindestkapital, Treuhandkosten sowie Honorare externer Rechtsanwälte, Steuerberater und anderer Drittanbieter sind nicht Bestandteil des Beratungshonorars, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

 

 

SCHRITT 4

DIE INDIVIDUELLE STRATEGIESESSION

Nach Zahlung des vereinbarten Honorars findet die individuelle Beratung statt.

PHASE 1

VERMÖGENSANALYSE

Wir analysieren gemeinsam Ihre bestehende Vermögenssituation.

Dabei werden die für die strategische Strukturierung relevanten Vermögenswerte, Gesellschaften, Beteiligungen und Zielsetzungen erfasst.

 

 

PHASE 2

ENTWICKLUNG DES STRUKTURMODELLS

Auf Grundlage der Analyse entwickle ich ein individuelles Strukturmodell.

Die geplante Zielstruktur wird in Form eines übersichtlichen Organigramms dargestellt.

Dieses zeigt beispielsweise:

  • die einzelnen Gesellschaften,

  • Beteiligungsverhältnisse,

  • Eigentumsstrukturen,

  • mögliche Trust- oder Stiftungsbausteine,

  • Vermögenszuordnungen,

  • internationale Strukturkomponenten,

  • sowie die Beziehungen zwischen den einzelnen Einheiten.

 

 

PHASE 3

ERKLÄRUNG & ROADMAP

Das entwickelte Organigramm wird gemeinsam detailliert durchgegangen.

Sie erhalten eine klare Erklärung darüber, welche Funktion die einzelnen Strukturbausteine erfüllen und wie diese zusammenwirken sollen.

Innerhalb von etwa 5–9 Tagen nach dem Beratungstermin erhalten Sie Ihre individuelle schriftliche Roadmap als PDF.

Diese dient Ihnen und Ihren bestehenden professionellen Beratern als strategische Arbeitsgrundlage.

 

 

SCHRITT 5

ROADMAP FÜR IHRE ANWÄLTE & STEUERBERATER

Ihre bestehende Beraterstruktur bleibt dabei ein zentraler Bestandteil der Umsetzung.

Sie erhalten eine schriftliche Roadmap, die Sie Ihren Anwälten, Steuerberatern und gegebenenfalls weiteren professionellen Beratern zur Prüfung und Umsetzung übergeben können.

Die Roadmap beschreibt unter anderem:

  • die geplante Struktur,

  • die vorgesehenen Strukturbausteine,

  • deren strategische Funktion,

  • die vorgesehenen nächsten Schritte,

  • sowie die laufenden organisatorischen Anforderungen.

Die konkrete rechtliche und steuerliche Umsetzung erfolgt durch die jeweils zuständigen und zugelassenen Fachberater.

 

 

SCHRITT 6

IMPLEMENTIERUNG & KOORDINATION

Auf Wunsch begleite ich anschließend die Implementierungsphase.

Hierzu kann – abhängig vom Mandat – die koordinierende Unterstützung bei der Beantragung und Einrichtung der vorgesehenen:

Gesellschaften

Trust-Strukturen

Finanzvehikel

Bankkonten

internationalen Geschäftsbeziehungen

gehören.

Die jeweiligen Gründungen, Registrierungen und Kontoeröffnungen erfolgen über spezialisierte Partner und die zuständigen Stellen in den jeweiligen Jurisdiktionen.

Die Dauer des Gesamtprozesses hängt stark von der Komplexität der individuellen Struktur, den beteiligten Jurisdiktionen und den jeweiligen KYC-/Compliance-Anforderungen ab.

Als Orientierungswert können etwa 3–4 Monate angesetzt werden.

 

 

SCHRITT 7

ÜBERGABE AN IHRE BERATER

Nach Abschluss der Implementierungsphase erfolgt eine strukturierte Übergabe an Ihre bestehenden Anwälte, Steuerberater und gegebenenfalls weitere Berater.

Auf Wunsch findet hierfür ein abschließendes gemeinsames Meeting statt.

Sie erhalten zusätzlich eine Übersicht über die vorgesehenen laufenden administrativen Anforderungen und – soweit bekannt – die zu erwartenden laufenden Kosten der jeweiligen Strukturbausteine.

 

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