Internationale Erbschaftsteuer- & Nachfolgeplanung

Strategische Vermögensnachfolge für Unternehmer, vermögende Privatpersonen und Unternehmerfamilien

Eine internationale Vermögensstruktur endet nicht mit der Frage, wer Vermögen erbt. Entscheidend ist vielmehr, welche Vermögenswerte übertragen werden, in welcher Rechtsstruktur sie gehalten werden, wo Erblasser und Erben steuerlich ansässig sind und welche erbrechtlichen sowie steuerlichen Regelungen der beteiligten Staaten greifen.

Für international aufgestellte Unternehmerfamilien und vermögende Privatpersonen kann eine frühzeitig geplante Nachfolgestruktur deshalb einen erheblichen Unterschied machen.

Kappel & Partner entwickelt individuelle Strategien für internationale Vermögensnachfolge, Erbschaftsteuerplanung und grenzüberschreitende Vermögensstrukturen.

Warum internationale Nachfolgeplanung so wichtig ist

Bei internationalem Vermögen treffen häufig mehrere Rechts- und Steuersysteme aufeinander.

Ein Vermögensinhaber kann beispielsweise:

  • seinen Wohnsitz in Deutschland haben,
  • eine Gesellschaft in Großbritannien besitzen,
  • Immobilien in Spanien halten,
  • ein Wertpapierdepot in der Schweiz führen,
  • Beteiligungen an Unternehmen in mehreren Staaten halten,
  • Familienmitglieder in unterschiedlichen Ländern haben und
  • seine Nachfolge über eine Stiftung oder einen Trust organisieren.

Damit entsteht keine einfache nationale Nachfolge mehr.

Vielmehr muss die gesamte Struktur betrachtet werden:

Person → Familie → Wohnsitz → Vermögen → Gesellschaften → Beteiligungen → Immobilien → Finanzanlagen → Nachfolgeinstrumente → Jurisdiktionen

Genau an dieser Schnittstelle setzt eine internationale Nachfolgeplanung an.

Erbschaftsteuer ist nicht ausschließlich eine Frage des Wohnsitzes

Ein häufiger Irrtum lautet:

„Wenn ich ins Ausland ziehe, fällt in Deutschland automatisch keine Erbschaftsteuer mehr an.“

So einfach ist die Rechtslage nicht.

Nach § 2 ErbStG kann bei bestimmten Konstellationen eine unbeschränkte Erbschaftsteuerpflicht bestehen. Sie kann insbesondere an die persönliche Situation von Erblasser oder Erwerber anknüpfen. Daneben kann auch bei fehlender unbeschränkter Steuerpflicht eine beschränkte Steuerpflicht für bestimmtes Inlandsvermögen entstehen. (Gesetze im Internet)

Deshalb muss bei einer internationalen Nachfolge nicht nur gefragt werden:

„Wo lebt die Familie?“

sondern:

„Welche steuerlichen Anknüpfungspunkte bestehen in jedem relevanten Staat?“

Internationale Erbschaftsteuerplanung beginnt lange vor dem Erbfall

Eine professionelle Nachfolgeplanung sollte nicht erst beginnen, wenn ein Erbfall unmittelbar bevorsteht.

Je größer und internationaler ein Vermögen ist, desto wichtiger ist eine langfristige Planung.

Dabei können unter anderem folgende Fragen relevant sein:

1. Wer soll das Vermögen erhalten?

  • Ehepartner
  • Kinder
  • Enkel
  • weitere Familienmitglieder
  • gemeinnützige Organisationen
  • Stiftungen
  • Familieneinheiten

2. Wann soll übertragen werden?

  • zu Lebzeiten
  • schrittweise
  • im Todesfall
  • über mehrere Generationen

3. Was soll übertragen werden?

  • Liquidität
  • Wertpapiervermögen
  • Immobilien
  • Unternehmensbeteiligungen
  • Holdinggesellschaften
  • IP-Rechte
  • private Unternehmen
  • internationale Beteiligungen

4. In welcher Struktur soll das Vermögen gehalten werden?

  • Privatvermögen
  • Holding
  • operative Gesellschaft
  • Stiftung
  • Trust
  • Beteiligungsgesellschaft
  • Familiengesellschaft

Die richtige Antwort ergibt sich nicht aus einem einzelnen Instrument, sondern aus dem Zusammenspiel der gesamten Vermögensstruktur.

Internationale Wohnsitzplanung und Erbschaftsteuer

Der Wohnsitz des Erblassers und der Wohnsitz beziehungsweise die steuerliche Ansässigkeit der Erben können eine wesentliche Rolle spielen.

Bei einem internationalen Wohnsitzwechsel muss deshalb geprüft werden:

  • Wann endet eine bisherige steuerliche Ansässigkeit?
  • Wann beginnt eine neue?
  • Welche Nachwirkungen bestehen?
  • Welches Vermögen bleibt im bisherigen Staat steuerlich relevant?
  • Welche Regelungen gelten für deutsche Staatsangehörige?
  • Welche Anknüpfungen bestehen aufgrund von Immobilien oder Gesellschaftsbeteiligungen?
  • Welche Vorschriften gelten im neuen Ansässigkeitsstaat?

Insbesondere bei Deutschland können zusätzliche Regeln relevant sein. Das Außensteuergesetz enthält beispielsweise besondere Vorschriften für bestimmte Personen, die Deutschland verlassen und anschließend in einem niedrig besteuerten Gebiet ansässig sind und weiterhin wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland haben. (Gesetze im Internet)

Ein internationaler Wohnsitzwechsel ist deshalb kein isoliertes Steuerprojekt.

Er muss Bestandteil einer umfassenden Vermögens- und Nachfolgeplanung sein.

Doppelbesteuerung bei internationalen Erbfällen

Ein weiteres zentrales Thema ist die mögliche Doppelbesteuerung.

Wenn mehrere Staaten gleichzeitig einen Besteuerungsanspruch geltend machen, kann dasselbe Vermögen beziehungsweise derselbe Erwerb mit unterschiedlichen Erbschaft- oder Nachlasssteuern belastet werden.

Deutschland hat mit verschiedenen Staaten Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung geschlossen. Das Bundesministerium der Finanzen weist ausdrücklich darauf hin, dass es neben allgemeinen Steuerabkommen auch spezielle Abkommen auf dem Gebiet der Erbschaft- und Schenkungsteuern gibt. (Bundesministerium der Finanzen)

Ein Beispiel ist das deutsch-schweizerische Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Nachlass- und Erbschaftsteuer. (Bundesministerium der Finanzen)

Gleichzeitig existieren nicht mit jedem Staat entsprechende Erbschaftsteuerabkommen.

Deshalb muss jeder internationale Nachlass jurisdiktionsbezogen analysiert werden.

Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer

Auch ohne spezielles Doppelbesteuerungsabkommen können unter bestimmten Voraussetzungen Anrechnungsvorschriften greifen.

§ 21 ErbStG sieht unter bestimmten Voraussetzungen eine Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer auf die deutsche Erbschaftsteuer vor. Dabei gelten unter anderem Voraussetzungen hinsichtlich des betroffenen Auslandsvermögens, der gezahlten ausländischen Steuer und des zeitlichen Zusammenhangs. (Gesetze im Internet)

Das bedeutet:

Internationale Nachfolgeplanung bedeutet nicht einfach, eine möglichst niedrige Steuer in einem einzelnen Staat zu suchen.

Es geht darum, die Gesamtbelastung der Familie über mehrere Jurisdiktionen hinweg zu verstehen und rechtssicher zu strukturieren.

Unternehmensvermögen und Beteiligungen

Bei Unternehmerfamilien ist die Nachfolge besonders komplex.

Ein Unternehmen kann den größten Teil des Familienvermögens darstellen.

Eine unstrukturierte Übertragung kann deshalb nicht nur steuerliche Fragen aufwerfen, sondern auch:

  • Kontrollverlust
  • Gesellschafterkonflikte
  • Liquiditätsprobleme
  • Zersplitterung von Beteiligungen
  • unterschiedliche Interessen der Erben
  • Finanzierungsbedarf
  • operative Risiken

verursachen.

Eine professionelle Unternehmensnachfolge sollte daher nicht ausschließlich unter dem Gesichtspunkt der Erbschaftsteuer betrachtet werden.

Ziel muss eine ganzheitliche Struktur sein:

Eigentum

 Kontrolle

 Stimmrechte

 wirtschaftliche Beteiligung

 Management

 Nachfolge

 Familiengovernance

Immobilienvermögen

Internationale Immobilienportfolios benötigen ebenfalls eine eigenständige Nachfolgeplanung.

Beispielsweise können Immobilien in:

  • Deutschland
  • Schweiz
  • Spanien
  • Portugal
  • Frankreich
  • Österreich
  • Großbritannien
  • USA
  • Thailand
  • Dubai bzw. den Vereinigten Arabischen Emiraten

unterschiedlichen steuerlichen und rechtlichen Regelungen unterliegen.

Dabei ist unter anderem zu prüfen, ob eine Immobilie unmittelbar oder über eine Gesellschaft gehalten wird und welche steuerlichen Folgen die Übertragung des direkten oder indirekten Eigentums haben kann.

Eine Immobilienstruktur sollte deshalb bereits bei ihrem Aufbau unter dem Gesichtspunkt der späteren Nachfolge betrachtet werden.

Trusts und Stiftungen in der Nachfolgeplanung

Trusts und Stiftungen können in bestimmten internationalen Vermögensstrukturen interessante Instrumente sein.

Sie können beispielsweise bei folgenden Zielsetzungen relevant werden:

  • langfristige Vermögensbindung
  • Generationenplanung
  • Governance
  • Schutz vor einer ungeplanten Zersplitterung des Familienvermögens
  • Regelung von Ausschüttungen
  • langfristige Familienstrategie
  • gemeinnützige Zielsetzungen

Entscheidend ist jedoch:

Ein Trust oder eine Stiftung ist kein universelles „Steuersparmodell“.

Die steuerliche Behandlung hängt unter anderem von:

  • Jurisdiktion
  • Errichtungszeitpunkt
  • Gründer bzw. Stifter
  • Begünstigten
  • Kontrollrechten
  • Vermögensart
  • Wohnsitz der Beteiligten
  • tatsächlicher Ausgestaltung

ab.

Eine Struktur muss daher vor ihrer Implementierung steuerlich und rechtlich geprüft werden.

Schenkung zu Lebzeiten vs. Vererbung

Bei größeren Vermögen kann eine zentrale strategische Frage sein:

Soll Vermögen erst im Todesfall oder bereits zu Lebzeiten übertragen werden?

Eine vorweggenommene Vermögensnachfolge kann je nach persönlicher Situation Vorteile bieten, beispielsweise durch eine frühzeitige Übertragung von Vermögenswerten und eine langfristige Generationenplanung.

Bei der deutschen Erbschaft- und Schenkungsteuer existieren persönliche Freibeträge; § 16 ErbStG nennt beispielsweise 500.000 € für Ehegatten und 400.000 € für Kinder bei unbeschränkter Steuerpflicht. (Gesetze im Internet)

Bei größeren Vermögen reicht eine isolierte Betrachtung dieser Freibeträge jedoch nicht aus.

Vielmehr muss untersucht werden:

Welche Vermögenswerte?

Welche Personen?

Welche Übertragungszeitpunkte?

Welche Beteiligungsstruktur?

Welche Jurisdiktionen?

Welche Kontrollrechte?

Welche zukünftige Wertentwicklung?

Internationale Nachfolge ist mehr als Erbschaftsteuer

Eine wirklich professionelle Nachfolgeplanung betrachtet mindestens fünf Ebenen:

01 — Steuerliche Ebene

Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer, Einkommensteuer und gegebenenfalls weitere relevante Steuerarten.

02 — Erbrechtliche Ebene

Testament, Erbvertrag, Pflichtteilsrechte und internationale Zuständigkeiten.

03 — Gesellschaftsrechtliche Ebene

Beteiligungen, Stimmrechte, Geschäftsführung und Kontrollmechanismen.

04 — Vermögensstrukturelle Ebene

Holdings, Immobiliengesellschaften, Stiftungen, Trusts und weitere Strukturen.

05 — Familiäre Ebene

Familienziele, Generationen, Governance, Verantwortung und langfristige Vermögenssicherung.

Die internationale Nachfolge-Roadmap

Bei komplexen Vermögen kann eine strukturierte Vorgehensweise sinnvoll sein.

Phase 1 – Vermögensaufnahme

Analyse sämtlicher relevanter:

  • Bankkonten
  • Wertpapierdepots
  • Immobilien
  • Gesellschaftsbeteiligungen
  • Unternehmenswerte
  • Versicherungen
  • Beteiligungsstrukturen
  • internationalen Vermögenswerte

Phase 2 – Familien- und Nachfolgeanalyse

Analyse von:

  • Familienmitgliedern
  • Erben
  • Wohnsitzen
  • Staatsangehörigkeiten
  • familiären Zielsetzungen
  • bisherigen Testamenten
  • bestehenden Schenkungen
  • bestehenden Gesellschaftsstrukturen

Phase 3 – Internationale Steueranalyse

Prüfung der relevanten Steueranknüpfungen in den betroffenen Staaten.

Dabei können insbesondere folgende Fragen relevant sein:

Wo besteht Steuerpflicht?

Welcher Staat besteuert welches Vermögen?

Gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen?

Kann ausländische Steuer angerechnet werden?

Welche Fristen und Nachwirkungen bestehen?

Phase 4 – Strukturentwicklung

Auf Grundlage der Analyse wird eine individuelle Zielstruktur entwickelt.

Beispielsweise:

Privatvermögen

Holding-/Beteiligungsstruktur

Unternehmensbeteiligungen

Immobiliengesellschaften

Liquiditäts- und Investmentstrukturen

Nachfolgeinstrumente

Die konkrete Struktur muss immer auf den individuellen Fall abgestimmt und von den jeweils zuständigen Rechts-, Steuer- und Finanzexperten geprüft werden.

Phase 5 – Internationale Jurisdiktionsplanung

Bei internationalen Vermögen kann zusätzlich geprüft werden, welche Staaten für bestimmte Funktionen der Gesamtstruktur geeignet sind.

Dabei können unter anderem relevant sein:

  • Rechtssicherheit
  • politische Stabilität
  • Steuerrecht
  • Erbrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Bankenlandschaft
  • Doppelbesteuerungsabkommen
  • Reportingpflichten
  • Compliance
  • Substanzanforderungen

Die Wahl einer Jurisdiktion sollte niemals ausschließlich nach dem niedrigsten Steuersatz erfolgen.

Phase 6 – Implementierung

Nach der strategischen Planung kann die Umsetzung koordiniert werden.

Dazu können – abhängig vom Mandat – gehören:

  • Gründung beziehungsweise Anpassung von Gesellschaften
  • Übertragung von Beteiligungen
  • Vorbereitung von Dokumenten
  • Abstimmung mit Rechtsanwälten
  • Abstimmung mit Steuerberatern
  • Koordination mit Banken
  • Abstimmung mit Notaren
  • Implementierung der Nachfolgeinstrumente
  • Dokumentation der Zielstruktur

Phase 7 – Laufende Überprüfung

Eine Nachfolgestruktur sollte nicht einmal erstellt und anschließend für Jahrzehnte unverändert gelassen werden.

Änderungen können entstehen durch:

  • Wohnsitzwechsel
  • Heirat oder Scheidung
  • Geburt weiterer Erben
  • Unternehmensverkäufe
  • neue Immobilien
  • Vermögenszuwachs
  • Gesetzesänderungen
  • Änderungen internationaler Steuerregeln
  • Änderungen der persönlichen Ziele

Deshalb sollte eine internationale Vermögensstruktur regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

Für wen ist eine internationale Nachfolgeplanung besonders relevant?

Eine professionelle Analyse kann insbesondere für folgende Zielgruppen interessant sein:

Unternehmer

mit internationalen Beteiligungen und Unternehmensvermögen.

Unternehmerfamilien

mit mehreren Generationen und komplexen Vermögensstrukturen.

Immobilieninvestoren

mit nationalen oder internationalen Immobilienportfolios.

UHNW Individuals

mit einem größeren internationalen Privatvermögen.

Internationale Familien

bei denen Familienmitglieder in verschiedenen Staaten leben.

Auswanderer und Rückkehrer

bei denen steuerliche und rechtliche Nachwirkungen eines Wohnsitzwechsels berücksichtigt werden müssen.

Gesellschafter

mit Beteiligungen an nationalen und internationalen Unternehmen.

Internationale Nachfolgeplanung bei Kappel & Partner

Strategie statt Standardlösung

Kappel & Partner betrachtet die internationale Vermögensnachfolge nicht isoliert.

Im Mittelpunkt steht die Gesamtstruktur des Vermögens und der Familie.

Dabei können unter anderem folgende Themen miteinander verbunden werden:

Private Wealth

Asset Protection

Internationale Steuerstrategie

Holding- und Beteiligungsstrukturen

Immobilienstrukturen

Trusts & Stiftungen

Banking

Residenzplanung

Unternehmensnachfolge

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Family Governance

Internationale Jurisdiktionsplanung

Ziel ist eine langfristig tragfähige, transparente und rechtssichere Vermögensstruktur, die mit den persönlichen und unternehmerischen Zielen der Familie abgestimmt ist.

Internationale Erbschaftsteuer- & Nachfolgeplanung beginnt nicht beim Erbfall

Die wichtigste Erkenntnis ist einfach:

Eine erfolgreiche Vermögensnachfolge wird idealerweise geplant, bevor sie notwendig wird.

Je größer, internationaler und komplexer ein Vermögen ist, desto weniger geeignet sind standardisierte Lösungen.

Eine individuelle Strategie sollte deshalb die Person, Familie, Vermögenswerte, Gesellschaften, Wohnsitze und relevanten Jurisdiktionen als Gesamtsystem betrachten.

Kappel & Partner unterstützt bei der strategischen Analyse, Strukturentwicklung und Koordination der internationalen Vermögensnachfolge.

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Rechtlicher Hinweis

Dieser Fachartikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Rechts-, Steuer-, Finanz- oder Anlageberatung dar. Internationale Erbschaft- und Nachfolgefragen sind stets vom konkreten Sachverhalt abhängig. Die steuerliche und rechtliche Umsetzung sollte vor einer Entscheidung durch entsprechend qualifizierte und zugelassene Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare und gegebenenfalls regulierte Finanzdienstleister in den jeweils betroffenen Jurisdiktionen geprüft werden.

Die steuerliche Behandlung grenzüberschreitender Sachverhalte kann sich zudem durch Gesetzesänderungen und die individuelle Situation der beteiligten Personen ändern. Das Bundesfinanzministerium weist darauf hin, dass bei internationalen Sachverhalten neben nationalen Vorschriften auch einschlägige Doppelbesteuerungsabkommen und weitere internationale Regelungen relevant sein können. (Bundesministerium der Finanzen)

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